Klienteninformation

BITTE BEACHTEN

Ihre Krankenkasse/Krankenversicherung lehnt die Kosten für eine Therapie ab?
Informieren Sie sich über die Möglichkeit, Ihre Therapie finanzieren zu lassen.

https://www.therapiefinanzierung.de


  • Zuerst erfolgt ein unverbindliches  Erstgespräch zum Kennenlernen. Sie entscheiden dann, ob Sie sich eine Zusammenarbeit mit mir vorstellen können. Wenn dies so ist, formulieren wir gemeinsam ein generelles Therapieziel, das wir im Laufe der Therapie gemäß der Entwicklung anpassen können. Dauer und Häufigkeit der Therapie richtet sich individuell nach Ihrem Anliegen und wird gemeinsam festgelegt, da jeder Klient ein unterschiedliches Tempo benötigt.

Meine Arbeit ersetzt keinen notwendigen Arztbesuch und ich gebe keine Heilversprechen ab. Als Heilpraktiker (Psychotherapie) unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht.

Die Terminabsprache erfolgt flexibel und ich bitte Sie, die Termine telefonisch oder per E-Mail mit mir zu vereinbaren. Falls ich gerade in einem Gespräch sein sollte, haben Sie die Möglichkeit, mir eine Nachricht zu hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück. 
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab; ansonsten erfolgt die volle Berechnung. Meine Leistungen richten sich an Selbstzahler. Am Ende jeder Sitzung ist die entsprechende Gebühr in bar zu entrichten. Selbstverständlich erhalten Sie eine ordnungsgemäße Honorarrechnung.

Privat Versicherte und gesetzlich Versicherte mit Zusatzversicherung
Private Kranken- und Zusatzversicherungen, können die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernehmen, welche durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wird, wenn Ihr Tarif diese abdeckt.  Bitte führen Sie ein kurzes Gespräch mit Ihrem Versicherungsunternehmen, ob Ihr Tarif die Kosten hierfür beinhaltet.

Gesetzlich Versicherte
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Normalfall leider keine Kosten. Nur in Ausnahmefällen können Erstattungen gewährt werden. Bitte prüfen Sie dies mit Ihrer Kasse. Eventuell besteht die Möglichkeit, dass Sie die Kosten für die Behandlung „als außergewöhnliche Belastung“ absetzen können. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater und Ihrem Finanzamt welche Formalitäten zu beachten sind. Es gibt Möglichkeiten Therapien zu finanzieren, wenn die Kosten Ihr Budget übersteigen sollten (siehe oben).

Vorteile eines Besuchs bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie:
  • Beginn der Therapie kurze Zeit nach dem Erstgespräch möglich, d.h. keine wochen-, monate- oder sogar jahrelange Wartezeiten.
  • Bindung an die Schweigepflicht im Sinn von § 203 StGB und die Berufsordnung des Verbandes freier Psychotherapeuten, somit werden Ihre Daten und alles was Ihren Praxisbesuch betrifft, streng vertraulich behandelt.
  • Gelegentlich kommt es  vor, dass man z.B. bei Bewerbungen entsprechende Fragebögen ausfüllen muss, in denen auch über psychotherapeutische Behandlungen in einer Klinik oder beim Psychotherapeuten Auskunft gegeben werden muss. 
  • Es können sich auch Nachteile ergeben, wenn Sie in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten.
  • Da Heilpraktiker für Psychotherapie ihr Angebot an Selbstzahler richten, brauchen sie daher weder bei Krankenkassen und Kranken-versicherungen noch bei sonstigen Einrichtungen irgendwelche Anträge stellen, müssen keine Gutachten schreiben oder Diagnosen bzw. Diagnoseschlüssel gemäß ICD-10 über ihre Patienten weitergeben.
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